
| P8 Lärmsanierungsprojekt Sentibrücken |
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Das Teilstück der Nationalstrasse A2 Reussegg–Grosshof wurde 1974 eröffnet. Zwischen den beiden Tunnels Reussport und Sonnenberg überquert es offen die Reuss, so dass besonders die Quartiere Sentimatt und Luegisland von Lärmimmissionen betroffen sind. Ende der 1980er- / Anfang der 1990er-Jahre wurde das Projekt «Silentio» realisiert, noch bevor die Lärmschutzverordnung (LSV) in Kraft trat. Entsprechend gelten die damit verbundenen Massnahmen nicht als Lärmsanierung gemäss Umweltschutzgesetz (USG) bzw. eidgenössischer Lärmschutzverordnung (LSV). Aus verschiedenen Gründen genügt das Projekt «Silentio» nicht, um die gesetzlichen Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Basierend auf einem Grobvariantenvergleich wurde deshalb das vorliegende Ausführungsprojekt ausgearbeitet. Nach der öffentlichen Auflage hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Plangenehmigung erteilt. Aus der Anwohnerschaft wurde Beschwerde gegen die Plangenehmigung erhoben. Am 8. April 2009 hat das Bundesgericht die Beschwerde gutgeheissen und das Teilprojekt zur Überarbeitung ans UVEK zurückgewiesen. Der Zeitpunkt für die Ausführung der Lärmsanierung Sentibrücken ist deshalb noch offen. Das Urteil des Bundesgerichts betrifft die anderen Teilprojekte Cityring Luzern nicht. Aufträge des Bundesgerichts ans UVEK
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Termine: |
Baubeginn: | Zeitpunkt der Realisierung ungewiss (siehe Bundesgerichtsentscheid) | |
Bauende: | - |
Kosten: |
ca. 15 Mio. CHF |
Bauherrschaft: |
Bundesamt für Strassen, Filiale Zofingen ( www.astra.admin.ch) |

